Wochenbettbegleitung


Nach jeder Geburt haben gesetzlich versicherte Mütter Anspruch auf Hebammenhilfe. Die Wochenbettbetreuung darf in den ersten 12 Wochen nach der Geburt in Anspruch genommen werden. 

Wir haben einen ganzheitlichen Blick auf Mutter UND Kind. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, so, dass Sie keine weiten Wege mit Ihrem neugeborenen Kind auf sich nehmen müssen. Gerade in der ersten Zeit nach der Geburt helfen wir dabei die Stillbeziehung aufzubauen, kümmern uns um Geburts- oder Operationswunden, kontrollieren die Rückbildung der Gebärmutter und zeigen erste Übungen zur Stärkung des Beckenbodens.

Beim Kind kontrollieren wir das Gewicht, die Nabelheilung, eine evtl. Gelbsucht, den Gesundheitszustand und geben Anleitung zur Pflege und Ernährung.

 Für alle Fragen rund um die erste Zeit mit dem Kind stehen wir Ihnen zur Verfügung.

 Privat versicherte Frauen müssen sich über das Leistungsspektrum ihrer Krankenversicherung informieren.

  



Was viele Frauen nicht wissen: auch nach einer Fehlgeburt steht Ihnen die Unterstützung durch eine Hebamme zu! Bitte melden Sie sich bei uns.